Deine Aufgaben
Als Abfallbeauftragte*r gemäß § 59 KrWG:
- Überwachung und Beratung in allen abfallwirtschaftlich relevanten Prozessen gemäß § 60 KrWG
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Erstellung des jährlichen Abfallberichts
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Umgang mit Abfällen
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Einführung abfallarmer und umweltfreundlicher Verfahren
- Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs im Unternehmen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Unterstützung bei der Einführung und Pflege eines Energiemanagementsystems (z. B. nach ISO 50001)
- Erstellung von Energieberichten und -bilanzen
- Beratung der Geschäftsführung zu energiepolitischen Fragestellungen
- Sicherstellung der Auditfähigkeit am Standort München
- Regelmäßige Abstimmung mit den Beauftragten des Standorts Nürnberg